Corona Info

Aktuelle Hinweise auf der Grundlage der neuen Rechtslage den Wegweiser, der alle Informati-
onen zum Umgang mit Corona für die ganze Schulgemeinde bündelt, sowie den Hygie-
neplan können Sie auf folgender Seite abrufen:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/corona

Schulorganisation

gültig ab: 23. November 2022

Schülerinnen und Schüler, bei denen aufgrund eines positiven Antigen-Selbsttests oder eines PCR-Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen ist,

  • müssen sich nicht mehr absondern;
  • wird jedoch dringend empfohlen, sich für einen Zeitraum von fünf Tagen zu Hause abzusondern. Diese Empfehlung gilt auch nach Ablauf der fünf Tage weiter, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, maximal jedoch für zehn Tage. Schülerinnen und Schüler sind in diesem Zeitraum von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit und nehmen am Distanzunterricht teil, solange keine Krankmeldung vorliegt;
  • sind in allen Jahrgangsstufen, wenn sie trotzdem am schulischen Präsenzbetrieb teilnehmen, für die Dauer von fünf Tagen nach der Positivtestung dazu verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske in der Schule zu tragen; (weiterführende Informationen finden Sie im Wegweiser auf S. 6 und im Hygieneplan auf S. 7 f.);
  • ist die Teilnahme an musik- und sportpraktischen Übungen mit Maske freigestellt, dies gilt auch für entsprechende praktische Übungen im Fach Darstellendes Spiel; (weiterführende Informationen finden Sie im Wegweiser auf S. 6 und im Hygieneplan auf S. 7 f.);
  •  dürfen die Maske bei der Nahrungsaufnahme abnehmen, wobei auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten ist.