Schulbeförderungskosten

Antrag auf Übernahme der Schulbeförderungskosten jetzt online möglich

Weitere Prozesse der Kreisverwaltung digitalisiert

Wetzlar/Dillenburg/Herborn (ldk): Die Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises führt weitere Online-Prozesse im Rahmen der Digitalisierung ein. Ab sofort können Schülerinnen und Schüler auch die Leistungen der Schulabteilung des Lahn-Dill-Kreises online nutzen. Dazu gehört der digitale Antrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten nach § 161 im Hessischen Schulgesetz (HSchG).

Unter https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schule-von-a-z/schuelerbefoerderung/ 

https://philipp-schubert-schule.de/wp-content/uploads/2022/12/Info-Erziehungsberechtigte-Online-Antrag-2.pdf

kann der Online-Antrag aufgerufen, ausgefüllt und digital an die besuchte Schule gesendet werden. Durch die automatische Übermittlung müssen die gemachten Angaben nicht wie bisher von den Sachbearbeitenden händisch eingegeben werden, sondern liegen bereits zur weiteren Bearbeitung vor. „Das spart Zeit auf beiden Seiten. Das Online-Angebot ist jederzeit erreichbar und entlastet sowohl Familien als auch unsere Mitarbeitenden vor Ort, insbesondere die Schulsekretariate und das Team der Schülerbeförderung“, sagt Kreis-Schuldezernent Roland Esch.

Zur Übernahme der Schulbeförderungskosten

Der Lahn-Dill-Kreis ist zuständig für die Übernahme der Beförderungskosten für die Schülerinnen und Schüler, die mit erstem Wohnsitz in einer Gemeinde beziehungsweise Stadt im Gebiet des Lahn-Dill-Kreises gemeldet sind.

Ein Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten besteht für Schülerinnen und Schüler, die 

  • eine allgemeinbildende Schule (Grundschule, Förderstufe, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Integrierte Gesamtschule, Kooperative Gesamtschule, Förderschule) bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 oder eine
  • berufliche Schule (Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung, erstes Jahr einer zweijährigen Berufsfachschule, Grundstufe der Berufsschule – erstes Ausbildungsjahr)

besuchen.

Schülerbeförderungskosten werden nur bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform im Lahn-Dill-Kreis übernommen, wenn außerdem für den Schulweg ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wird. Der zumutbare Fußweg beträgt bei Schülerinnen und Schülern der Grundschule (Klasse 1 bis 4) zwei Kilometer, bei den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) drei Kilometer. Die Beförderungskosten werden durch die Ausgabe von Jahreskarten (Schülerticket Hessen) oder durch die nachträgliche Erstattung von Beförderungskosten vom Lahn-Dill-Kreis übernommen.